FG Sachsen - Urteil vom 26.04.2017
1 K 1596/15
Fundstellen:
EFG 2018, 187

FG Sachsen - Urteil vom 26.04.2017 (1 K 1596/15) - DRsp Nr. 2017/17482

FG Sachsen, Urteil vom 26.04.2017 - Aktenzeichen 1 K 1596/15

DRsp Nr. 2017/17482

Tenor

1.

Der Abrechnungsbescheid vom 13. April 2015 und die Einspruchsentscheidung vom 13. Oktober 2015 werden dahingehend geändert, dass ein erstattungsfähiges Guthaben i.H.v. 39.900 € ausgewiesen wird.

2.

Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist die insolvenzrechtliche Zulässigkeit von Aufrechnungen des FA gegen eine Forderung auf Erstattung von Grunderwerbsteuer.