FG Sachsen - Urteil vom 28.01.1999
2 K 74/98
Fundstellen:
EFG 1999, 396
KTS 1999, 469

FG Sachsen - Urteil vom 28.01.1999 (2 K 74/98) - DRsp Nr. 1999/6432

FG Sachsen, Urteil vom 28.01.1999 - Aktenzeichen 2 K 74/98

DRsp Nr. 1999/6432

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Feststellungsbescheid zur Investitionszulage 1992 betreffend die A.... Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend kurz: A), über deren Vermögen mit Beschluß des Amtsgerichtes C. vom 01. März 1995 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden ist. Der Kläger ist zum Verwalter über das Vermögen der A. bestellt.

Die A., deren Unternehmensgegenstand die Aus- und Fortbildung von Umschülern und sonstigen Bildungsinteressenten, die Durchführung von Seminaren und Kursen zur Erlangung beruflicher Qualifikationen und die sonstige Betätigung als Bildungsträger war, hatte für das Jahr 1992 in zwei Anträgen vom 05. Juli 1993 Investitionszulage beantragt (erster Antrag: Investitionszulage in Höhe von DM = 12% von DM und 8% von DM zweiter Antrag: Investionszulage in Höhe von DM 12% von DM ).

Mit Bescheid vom 26. November 1993 gewährte der Beklagte - das Finanzamt - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung Investitionszulage in Höhe von DM .