FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.04.2019
1 K 719/18

FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.04.2019 (1 K 719/18) - DRsp Nr. 2019/9009

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.04.2019 - Aktenzeichen 1 K 719/18

DRsp Nr. 2019/9009

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Besteuerung einer Abfindungszahlung anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses des Klägers.

Nachdem der Kläger zunächst mit Bescheid für 2014 vom... April 2015 zur Einkommensteuer veranlagt wurde, änderte der Beklagte mit Bescheid vom... Februar 2018 die Einkommensteuerfestsetzung für 2014, indem er die bislang angesetzten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. ... € um... € auf... € erhöhte. Hintergrund hierfür war die Prüfungsmitteilung aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung beim früheren Arbeitgeber des Klägers, dem B e.V. in Z, bei dem der Kläger seit 1992 beschäftigt war.