FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.07.2016
3 K 467/16
Fundstellen:
DB 2017, 3026
EFG 2017, 1020

FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.07.2016 (3 K 467/16) - DRsp Nr. 2017/14109

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.07.2016 - Aktenzeichen 3 K 467/16

DRsp Nr. 2017/14109

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat zu 50 v.H. die Klägerin, im Übrigen der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten nur noch über die Frage, ob Leistungen an die Gesellschafter B.C. (vormals F.) und C.C. verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) darstellen.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihre aktuellen Geschäftsführer sind B.C., C.C., D.C. und E.F.. Alle Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) befreit. Unternehmensgegenstand ist die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Mobilien sowie die Vermietung und Verwaltung von Projekten im Anlagenbau.