I.
Der Antragsteller begehrt, die Einkommensteuer(ESt)-Bescheide für 1999 und 2000, den Gewerbesteuer(GewSt)-Messbetragsbescheid 2000 und den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2000 von der Vollziehung auszusetzen.
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