Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Einkommensteuerbescheid 2005 gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung - AO - noch geändert werden durfte, oder ob ein Änderungsbescheid aufgrund eingetretener Festsetzungsverjährung nicht hätte ergehen dürfen.
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