Der Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 30. Januar 2017 wird dahin abgeändert, dass Verluste aus Gewerbebetrieb in Höhe von 25.056 € aus Beteiligungen des Klägers an Erdöl- und Erdgas-Förderanlagen in den USA im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
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