Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung erhöhter Absetzungen gem. § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere um die Bindungswirkung einer Bescheinigung gem. § 7h Abs. 2 EStG.
Die Kläger sind Eigentümer des mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks "A" im Sanierungsgebiet "B" der Stadt C (Gemeinde). Die Kläger ließen an dem Gebäude in den Jahren 2006 und 2007 Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten durchführen. Das Gebäude enthält sechs Wohnungen zur Vermietung. Es wurde im Jahr 2007 fertiggestellt. Die Herstellungskosten betrugen (in 2006 126.829,11 € und in 2007 323.541,84 € =) 450.370,95 €. Die Bauarbeiten erfolgten freiwillig, d.h. sie beruhten insbesondere nicht auf einem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot i.S.d. § 177 Baugesetzbuch (BauGB). Ein solches existierte für das o.g. Gebäude ebenso wenig wie eine Verpflichtung der Kläger gegenüber der Gemeinde zur Durchführung der Arbeiten.
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