Streitig ist die Einstufung des Betriebs der Klägerin als Handel oder verarbeitendes Gewerbe für die Gewährung einer Zulage nach dem Investitionszulagengesetz 1993.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, welches im Rahmen der Aufspaltung des ehemaligen Getreidewirtschaftsbetriebes in ... entstand. Sie wird als eingetragenes Mitglied der Industrie- und Handelskammer ... als Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes geführt (Bestätigung der IHK v. 4. Februar 1999, Bl. 119 der Gerichtsakte -GA-). Im Streitjahr (Wirtschaftsjahr 1993/1994) betrieb die Klägerin neben dem Handel mit Futtermitteln, die Aufbereitung von Diätleinsaat, Getreideaufbereitung und Herstellung von Sporttauben- und Vogelfutter sowie Dienstleistungen.
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