FG Thüringen - Urteil vom 24.02.1999
III 157/96
Fundstellen:
EFG 1999, 576

FG Thüringen - Urteil vom 24.02.1999 (III 157/96) - DRsp Nr. 1999/5933

FG Thüringen, Urteil vom 24.02.1999 - Aktenzeichen III 157/96

DRsp Nr. 1999/5933

Tatbestand:

Streitig ist die Einstufung des Betriebs der Klägerin als Handel oder verarbeitendes Gewerbe für die Gewährung einer Zulage nach dem Investitionszulagengesetz 1993.

Die Klägerin ist ein Unternehmen, welches im Rahmen der Aufspaltung des ehemaligen Getreidewirtschaftsbetriebes in ... entstand. Sie wird als eingetragenes Mitglied der Industrie- und Handelskammer ... als Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes geführt (Bestätigung der IHK v. 4. Februar 1999, Bl. 119 der Gerichtsakte -GA-). Im Streitjahr (Wirtschaftsjahr 1993/1994) betrieb die Klägerin neben dem Handel mit Futtermitteln, die Aufbereitung von Diätleinsaat, Getreideaufbereitung und Herstellung von Sporttauben- und Vogelfutter sowie Dienstleistungen.