Streitig ist, ob vom Kläger erbrachte Personenbeförderungsleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
Der Kläger betreibt ein Unternehmen zur Personenbeförderung. Er befördert im Rahmen seines Unternehmens Schüler von ihren Wohnorten zu ihren in verschiedenen Gemeinden liegenden Schulen und zurück. Der Beförderung der Schüler liegt ein mit der Personennahverkehrsgesellschaft mbH (GmbH) unter dem 22.07.2008 abgeschlossener und unter dem 05.11.2008 ergänzter "Vertrag Individualverkehr" zugrunde. In diesem sind die vom Kläger gegenüber der GmbH zu erbringenden Beförderungsleistungen u.a. wie folgt beschrieben:
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