BFH - Beschluß vom 31.08.1999
XI R 81/97
Normen:
FGO § 6 Abs. 4, § 105 Abs. 2 Nr. 2, § 113 Abs. 2, § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 217

FG-Urteil ohne Ausführungen zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

BFH, Beschluß vom 31.08.1999 - Aktenzeichen XI R 81/97

DRsp Nr. 2000/673

FG-Urteil ohne Ausführungen zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

1. Die namentliche Benennung des Einzelrichters ist nicht notwendig, da die Beteiligten den Namen des zuständigen Richters jederzeit aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan in Erfahrung bringen können. 2. Enthält ein Urteil keine Ausführungen zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter, liegt kein Mangel i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO vor. Denn Ausführungen zur Übertragung auf den Einzelrichter sind nicht notwendiger Teil des Urteils, sondern Gegenstand des Übertragungsbeschlusses, der - da unanfechtbar (§ 6 Abs. 4 Satz 1 FGO) - nicht begründet werden muss.

Normenkette:

FGO § 6 Abs. 4, § 105 Abs. 2 Nr. 2, § 113 Abs. 2, § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 ;

Gründe: