BFH - Urteil vom 11.09.2003
VI R 68/99
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 344
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 02.10.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2502/91 3 K 2503/91

FG-Verfahren: Bevollmächtigung

BFH, Urteil vom 11.09.2003 - Aktenzeichen VI R 68/99 - Aktenzeichen VI R 69/99

DRsp Nr. 2004/342

FG-Verfahren: Bevollmächtigung

Eine Klage kann nicht wegen berechtigter Zweifel am tatsächlichen Vorliegen einer Ermächtigung zur Klageerhebung durch den Bevollmächtigten als unzulässig abgewiesen werden, wenn das FG in der Ladung des Kl. zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, es beständen Zweifel hinsichtlich der Prozessvollmacht, die Kl. sich dazu aber nicht geäußert haben.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 ;

Gründe: