Im Zusammenhang mit der übereinstimmenden Klage-Erledigungserklärung vom 17. April 2014 werden folgende Hinweise erteilt, und zwar nicht nur den Beteiligten, sondern auch -dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, -der Behörde für Stadtentwicklung (als für den vorgenannten Landesbetrieb zuständiger oberster Aufsichtsbehörde).
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