FGO/ZPO: Keine Befangenheit aufgrund rechtlicher Hinweise
FG Hamburg, Beschluss vom 11.03.2011 - Aktenzeichen 3 V 15/11
DRsp Nr. 2011/11357
FGO/ZPO: Keine Befangenheit aufgrund rechtlicher Hinweise
1. Sachliche Hinweise entsprechen der pflichtgemäßen richterlichen Vorbereitung und Prozessförderung einschließlich der Pflicht zu Hinweisen, zur Gehörsgewährung und zum Hinwirken auf gütliche Beilegung.2. Weder eine negative Einschätzung der Erfolgsaussicht noch eine unrichtige Auffassung begründen eine Besorgnis der - persönlichen - Befangenheit.