Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. Februar 2017 wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|