I.
Die Beteiligten streiten um die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über Umsatzsteuer für 2001 und 2002. In der Hauptsache streiten sie im Wesentlichen um die Umsatzsteuerschuld des Antragstellers (Ast), eines ..., aufgrund vertraglicher Beziehungen zu der A GmbH. Im Streit stehen dabei u. a. 2 Raten für das ... "..." und weitere Einzelrechnungen.
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