FG Hamburg - Urteil vom 04.09.2003
VI 176/02
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 ; EStG § 20 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1436
EFG 2004, 182

Finanzierungskosten für Erwerb von Aktien als Werbungskosten

FG Hamburg, Urteil vom 04.09.2003 - Aktenzeichen VI 176/02

DRsp Nr. 2003/17267

Finanzierungskosten für Erwerb von Aktien als Werbungskosten

Finanzierungskosten für den Erwerb von Anteilen an einem sogenannten "Neuer Markt"-Unternehmen sind dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Darlehen nur eine kurze Laufzeit haben, rückzahlbar sind nach dem Börsengang durch Verkauf der Aktien und der Geschäftsplan des Beteiligungsunternehmens über eine längere Phase keine Dividenden vorsieht.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 ; EStG § 20 ;

Tatbestand:

Streitig sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.