FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 08.02.2002
S 4400

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 08.02.2002 (S 4400) - DRsp Nr. 2008/86021

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 08.02.2002 - Aktenzeichen S 4400

DRsp Nr. 2008/86021

§ 1 ff. GrEStG Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001)

Durch Art. 13 des StÄndG 2001 v. 20.12.2001 (BGBl I S. 3794; BStBl 2002 I S. 4) ist das GrEStG geändert worden. Die geänderten Vorschriften sind nach Art. 39 Abs. 5 des Gesetzes am 31.12.2001 in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Änderungen ist in der Gesetzesbegründung (BR-Drucksache 399/01 v. 1.6.2001) u. a. folgendes ausgeführt worden:

Zu § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG

Durch die Änderung wird klargestellt, dass mit dem Begriff „Anteil” die vermögensmäßige Beteiligung am Gesamthandsvermögen und nicht die Gesellschafterstellung als dingliche Mitberechtigung gemeint ist.

Zu § 1 Abs. 2a Satz 3 GrEStG

Die Änderung dient der Korrektur einer sprachlichen Ungenauigkeit, da es sich bei § 5 Abs. 3 nicht um einen Besteuerungstatbestand, sondern um die Einschränkung einer Vergünstigungsregelung handelt. Weiterhin wird § 1 Abs. 2a Satz 3 an die Neuregelung des § 6 Abs. 3 Satz 2 angepasst.

Zu § 1 Abs. 7 GrEStG