FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 08.04.2002
S 3812 a

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 08.04.2002 (S 3812 a) - DRsp Nr. 2008/84102

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 08.04.2002 - Aktenzeichen S 3812 a

DRsp Nr. 2008/84102

§ 13a ErbStG Gleichzeitige Übertragung von Gesellschaftsbeteiligung und Sonderbetriebsvermögen

Eine Zuwendung von BV ist nach § 13a ErbStG begünstigt, wenn dieses im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer gewerblich oder freiberuflich tätigen PersGes oder eines Anteils daran vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht (§ 13a Abs. 4 Nr. 1 EStG). Nach R 51 Abs. 3 ErbStR sind diese Begriffe nach ertragstl. Grundsätzen auszulegen. § 6 Abs. 3 EStG wurde durch das UntStFG v. 20.12.2001 (BGBl I S. 3858) geändert und lässt nunmehr eine Buchwertfortführung zu, wenn eine natürliche Person unentgeltlich in ein bestehendes Einzelunternehmen aufgenommen wird oder ein Teil einer Beteiligung an einer PersGes unentgeltlich auf eine natürliche Person übertragen wird. Nach Satz 2 der Vorschrift gilt dies unter weiteren Voraussetzungen auch dann, wenn der bisherige Betriebsinhaber (Mitunternehmer) WG, die weiterhin zum BV gehören, nicht überträgt.