FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 08.04.2009
3 - S 2337/64

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 08.04.2009 (3 - S 2337/64) - DRsp Nr. 2009/80273

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 08.04.2009 - Aktenzeichen 3 - S 2337/64

DRsp Nr. 2009/80273

Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen an kommunale Forstbediensteten

Die kommunalen Forstbediensteten erhalten Aufwandsentschädigungen. Zur steuerlichen Behandlung dieser Aufwandsentschädigungen wird auf Folgendes hingewiesen:

Da der hoheitliche Tätigkeitsbereich die Tätigkeit im Rahmen eines landforstwirtschaftlichen Betriebs bei weitem übersteigt und durch die Aufwandsentschädigungen Aufwendungen abgegolten werden, die als Werbungskosten abziehbar wären, ist die Regelung des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG i. V. m. R 3.12 Abs. 3 LStR dem Grunde nach anwendbar. Mangels Festlegung der Anspruchsberechtigten und des Betrags oder des Höchstbetrags in einem Gesetz oder Rechtsverordnung, sind die Aufwandsentschädigungen nach R 3.12 Abs. 3 Satz 3 EStG bis zur Höhe von 175 Euro monatlich steuerfrei.

Der Bezugserlass wird hiermit aufgehoben.