Das FinMin ist damit einverstanden, dass den nicht im öffentlichen Dienst oder im Dienst von Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Mitgliedern der Gutachterausschüsse und der Bodenschätzungsausschüsse auf vertraglicher Basis ab 1. März 2006 folgende Vergütungen für Zeitversäumnis gezahlt werden:
a) | Für die sachkundigen Mitglieder der Gutachterausschüsse i. S. des § 67 Abs. 3 Nr. 3 BewG und für altbewährte Boden- schätzer i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 3 BodSchätzDB | 12,40 Euro, |
b) | für seit längerer Zeit bewährte Bodenschätzer i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 3 BodSchätzDB | 11,60 Euro, |
c) | für alle anderen Bodenschätzer i. S. des |
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