Mit Verfügung vom 09.01.1975 (G
Die Rechtsstruktur der Deutschen Beamten-Versicherung hat sich inzwischen geändert, so dass die Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung nicht mehr bestehen. Es bestehen nunmehr folgende Gesellschaften:
DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG
DBV-Winterthur Versicherung AG
DBV-Winterthur Holding AG
Eine Steuerbefreiung, die subjektiv nur für öffentliche Körperschaften gilt, kann von einer Kapitalgesellschaft nicht in Anspruch genommen werden, selbst wenn an der selben nur öffentlich-rechtliche Körperschaften beteiligt sind. Es handelt sich dann um juristische Personen des privaten Rechts (FG Hessen vom 20.07.1978, EFG 1979 S.
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