FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 26.02.2009
3 - S 3804/5

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 26.02.2009 (3 - S 3804/5) - DRsp Nr. 2009/80161

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 26.02.2009 - Aktenzeichen 3 - S 3804/5

DRsp Nr. 2009/80161

Erbschaftsteuer; Berechnung des nach § 5 Abs. 1 ErbStG steuerfreien Betrages bei der Zugewinngemeinschaft

Durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24.12.2008 wurde § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG dahingehend geändert, dass bei der Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung in den steuerfreien Betrag auf den Steuerwert des Endvermögens und nicht mehr auf den Steuerwert des Nachlasses abzustellen ist. Das Erbschaftsteuerreformgesetz kommt für Erwerbe zur Anwendung, für die die Steuer nach dem 31.12.2008 entsteht.