FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 26.11.2004
3 - S 2334/4

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 26.11.2004 (3 - S 2334/4) - DRsp Nr. 2008/88394

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 26.11.2004 - Aktenzeichen 3 - S 2334/4

DRsp Nr. 2008/88394

Bewertung von Gemeinschaftsunterkünften bei Angehörigen der Kriminalpolizei, der Vollzugspolizei und der Bereitschaftspolizei des Landes

Mit den Bezugserlassen wurde zur Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bereitschaftspolizei der Länder, der Vollzugspolizei der Länder und Gemeinden sowie der Kriminalpolizei des Bundes, der Länder und Gemeinden Stellung genommen.

Nach Auskunft des Innenministeriums sind die Polizeibeamten der Besoldungsgruppe A 5 und die Polizeianwärter bei der Bereitschaftspolizei in Göppingen, bei der Bereitschaftspolizeiabteilung in Biberach und bei der Bereitschaftspolizeiabteilung in Böblingen in Zimmern untergebracht, die mit 2 Bediensteten belegt sind. Bei der Bereitschaftspolizeiabteilung Lahr sind die Polizeianwärter in 2-Bett-Zimmern untergebracht.

Ab 1. Januar 2005 ist aufgrund der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom 22. Oktober 2004 (BGBl 2004 I S. 2663) die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung für den Bereich der Polizei des Landes lohnsteuerlich mit folgenden Monatsbeträgen zu bewerten:

Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 5 Belegung mit 3 Bediensteten 67,97 Euro
Polizeibeamte der Besoldungsgruppe A 6 und höher Belegung mit 2 Bediensteten 87,39 Euro
Polizeianwärter Belegung mit 3 Bediensteten