FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 31.07.2002
S 3715/8

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 31.07.2002 (S 3715/8) - DRsp Nr. 2008/90047

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 31.07.2002 - Aktenzeichen S 3715/8

DRsp Nr. 2008/90047

Erbschaft- und Schenkungsteuer; Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder werden in dem Bezugserlass folgende Hinweise geändert:

H 27 Hinweise

Abrundung im Fall der Steuerübernahme

Beispiel:

A schenkt seiner Freundin B (Steuerklasse III) Wertpapiere im Wert von 205 736 EUR und erklärt sich bereit, die Schenkungsteuer zu übernehmen.

Wert der Zuwendung 205 736 EUR
Daraus errechnete Steuer
Zuwendung 205 736 EUR
Persönlicher Freibetrag ./. 5 200 EUR
Verbleiben 200 536 EUR
Abgerundet 200 500 EUR
Steuer bei Steuersatz 23 v.H. 46 115 EUR + 46 115 EUR
Erwerb einschl. Steuer 251 851 EUR
Persönlicher Freibetrag ./. 5 200 EUR
Steuerpflichtiger Erwerb 246 651 EUR
abgerundet 246 600 EUR
Steuer bei Steuersatz 23 v.H. 56 718 EUR

Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker in den Fällen der nach § 25 ErbStG zinslos zu stundenden Steuer