Gemäß dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 14.11.2012, der in Kürze im Bundessteuerblatt I veröffentlicht wird, sind im Hinblick auf denBeschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. September 2012 (AZ: II R 9/11), mit dem dieser dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vorgelegt hat, ab sofort Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) mit Steuerentstehungszeitpunkt ab 01.01.2009 in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.
Erstmalige Steuerfestsetzungen sind mit folgendem Erläuterungstext zu versehen:
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