Der Wert des Sachbezugs „Beköstigung für Zwecke der Sozialversicherung für alle Bereiche in der Seefahrt (Kauffahrtei und Fischerei)” wird vom zuständigen Ausschuss der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft festgesetzt.
Im Hinblick auf die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem 1. Januar 2014 gilt Folgendes:
Erhalten Seeleute an Bord (Auswärtstätigkeit) Mahlzeiten, für die nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG eine Versteuerung mit dem Sachbezugswert vorzunehmen ist, ist der von dem Ausschuss der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft festgesetzte Wert des Sachbezugs für die Besteuerung des Arbeitslohns zugrunde zu legen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|