Dieser Erlass gibt Hinweise zur Ergänzung der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sowie auf den ausgewählten aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch geordnet. Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und Absätze der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019.
Dieser Erlass ist auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem entstanden ist oder entsteht. Die gleich lautenden Ländererlasse vom (BStBl 2011 I Sondernummer 1/2011 S. 117), zuletzt geändert durch gleich lautende Ländererlasse vom (BStBl 2016 I S. 173) werden mit Wirkung vom aufgehoben. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesem Erlass im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
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