Über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ist dem FinMin eine Anfrage zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung des Landesfilmdienstes Mecklenburg-Vorpommern e. V. zugeleitet worden. Problematisch erscheint hier insbesondere die Frage der Unmittelbarkeit.
1. Der Landesfilmdienst
Im einzelnen stellt sich die Tätigkeit wie folgt dar:
Neben dem Verleih der audiovisuellen Arbeitsmittel leistet der Verein auch Hilfestellung bei deren Anwendung. Er gibt entsprechende Publikationen heraus und berät seine Mitglieder und übrigen Interessenten in Fragen audiovisueller Medien. Dabei arbeitet er mit Trägern der Informations- und Bildungsarbeit, mit berufsständischen, kirchlichen, politischen, kommunalen und gesellschaftsrelevanten Organisationen zusammen.
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