Mit Urt. v. 29.3.2000 - I R 15/99 - (BStBl 2000 II S. 577) hat der BFH entschieden, daß die Zuordnung von Refinanzierungskosten als Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Einkunftsquellen auch bei inländischen Kreditinstituten nach der tatsächlichen Verwendung der die Refinanzierungskosten auslösenden Darlehensmittel zu beurteilen ist.
Es wird gebeten, deshalb in vergleichbaren offenen Fällen eine entsprechende Auffassung zu vertreten und den diesem Urt. entgegenstehenden Nichtanwendungserl. (Erl. v. 23.12.1997) nicht mehr anzuwenden.
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