Mit dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 7. 7. 2021 (Nds. GVBl. S. 502) wurde die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer neu geregelt. Für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 wird auf den 1. 1. 2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge unter Zugrundelegung der Werte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. 1. 2022 vorgenommen.
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