FinMin Niedersachsen - Erlass vom 28.03.2002
S 1300 - 24 - 33 31

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 28.03.2002 (S 1300 - 24 - 33 31) - DRsp Nr. 2008/87593

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 28.03.2002 - Aktenzeichen S 1300 - 24 - 33 31

DRsp Nr. 2008/87593

Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen; Beziehungen eines Steuerausländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland („IZA-Erlass”) - Euro-Umstellung -

Punkt 5 des Erlasses vom 16.3.2000 - S 1300 - 24 - 33 - gilt ab dem 1.1.2002 in der folgenden Fassung:

  1. 5.

    Zur Verkürzung der Bearbeitungsfristen und zum Abbau von Bearbeitungsrückständen sollten zukünftig Anfragen nur gestellt werden, wenn

    • eine steuerliche Auswirkung von mehr als 5.000 Euro und/oder

    • in Bezug auf ein und dieselbe ausländische Firma Betriebsausgabenabzüge bei mehreren inländischen Steuerpflichtigen von insgesamt über 10.000 Euro zu vermuten und/oder

    • Dauersachverhalte (z.B. Arbeitnehmerverleih/Werkvertrag, Neuaufnahme von ausländischen Firmen u.Ä.)

      gegeben sind.