FinMin Niedersachsen - Erlass vom 29.11.2002
S 6300- 10 - 34.2

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 29.11.2002 (S 6300- 10 - 34.2) - DRsp Nr. 2008/83592

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 29.11.2002 - Aktenzeichen S 6300- 10 - 34.2

DRsp Nr. 2008/83592

Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer; Gesetzesänderung

Durch das „Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften” vom 21. August 2002 (BGBl I S. 3322, BStBl I S. 820) sind die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und die einzelnen Fachgesetze für eine elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung geöffnet worden. Das Gesetz legt für die einzelnen Bereiche rechtsverbindlich fest, ob eine vorgeschriebene Schriftform durch elektronische Übermittlung mit qualifizierter Signatur ersetzt werden kann oder ob dies ausgeschlossen ist. Die Umsetzung der elektronischen Kommunikation steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass auf Seiten der Steuerpflichtigen wie auch der Finanzverwaltung die technischen Voraussetzungen geschaffen werden und ein Zugang eröffnet wird.

Für das Versicherungsteuergesetz ergeben sich gemäß Artikel 28 des o.g. Gesetzes folgende Änderungen:

1. § 8 Abs. 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
”Der Versicherungsnehmer hat innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem das Versicherungsentgelt gezahlt worden ist, eine eigenhändig unterschriebene Steuereklärung abzugeben und die selbst berechnete Steuer zu entrichten.”

Das Feuerschutzsteuergesetz wird gemäß Artikel 30 wie folgt geändert:

1. § 8 Abs. 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst: