Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2006 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt.
Die Verordnung für das Haushaltsjahr 2006 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 17.1.2006 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4 für das Land Nordrhein-Westfalen 2006 S. 91 veröffentlicht worden.
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