FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 16.08.2002
S 4521 - 2 - V A 2

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 16.08.2002 (S 4521 - 2 - V A 2) - DRsp Nr. 2008/82526

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 16.08.2002 - Aktenzeichen S 4521 - 2 - V A 2

DRsp Nr. 2008/82526

§ 9 GrEStG; Behandlung von Erschließungsbeiträgen

Die Beurteilung, in welchem Umfang bei einem Grundstückskauf Erschließungsbeiträge als sonstige Leistungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, richtet sich danach, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht wurde. Hierbei ist folgendes zu beachten:

1. Das Grundstück ist im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs bereits erschlossen.