FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 23.12.2002
S 2000 - 124 - V B 3

FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 23.12.2002 (S 2000 - 124 - V B 3) - DRsp Nr. 2008/82926

FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 23.12.2002 - Aktenzeichen S 2000 - 124 - V B 3

DRsp Nr. 2008/82926

Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II)

Anlage: - 1 -

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2002 dem Zweiten Gesetz für modeme Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt. Aus steuerlicher Sicht sind insbesondere die Folgerungen Änderungen von Bedeutung:

Steuerfreiheit von Zuschüssen zur Entgeltsicherung/ Existenzgründungszuschüssen (§ 3 Nr. 2. EStG)

Nach § 421 j SGB III werden finanzielle Anreize zur Arbeitsaufnahme angeboten. Die danach gewährten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Leistungen der Entgeltsicherung) sind steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG.

Arbeitslose, die eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten Existenzgründungszuschüsse (§ 421 I SGB III). Diese neue Leistung ist ebenfalls steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG.

Diese Änderungen treten bereits ab dem 01.01.2003 in Kraft.

Steuerfreiheit von Arbeitsentgelten aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 3 Nr. 39 EStG)

Die Steuerfreiheit für Arbeitsentgelte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nach § 3 Nr. 39 EStG ist letztmals auf Arbeitsentgelte anzuwenden, die in einem vor dem 01.04.2003 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt werden.