Beigefügt übersendet das FinMin NRW das überarbeitete Merkblatt zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung von Personenkraftfahrzeugen und ihrer Anhänger mit der Bitte um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Finanzämter. Das Merkblatt ist unter Tz. 1.2. (3. Spiegelstrich) neu gefasst worden. Nach dem bisherigen Wortlaut der Textziffer war die Benutzung eines Fahrzeugs durch einen Inländer bis zu einem Jahr steuerfrei, wenn „das Fahrzeug in einem anderen Staat der EU zugelassen ist”. Durch die Formulierung konnte der fälschliche Eindruck entstehen, die in einem anderen EU-Staat zugelassenen Fahrzeuge seien in jedem Fall bis zu einem Jahr in Deutschland von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Teilziffer ist daher zur Klarstellung durch den Zusatz „und nur vorübergehend im Inland benutzt wird” ergänzt worden. Das FinMin bittet den Erlass in geeigneter Form in die Kraftfahrzeugsteuer-Kartei aufzunehmen.
Merkblatt
zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer
Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger
Die Benutzung eines ausländischen Personenkraftwagens (Anhängers) im Inland ist | |||
1. | bis zu einem Jahr | ||
1.1 | bei Benutzung durch Ausländer | ||
grundsätzlich steuerfrei, | |||
steuerpflichtig, wenn | |||
- | ein Standort im Inland begründet wird, | ||
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