FinMin Nordrhein-Westfalen - Schreiben vom 03.12.2012
ohne-AZ

FinMin Nordrhein-Westfalen - Schreiben vom 03.12.2012 (ohne-AZ) - DRsp Nr. 2013/80016

FinMin Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 03.12.2012 - Aktenzeichen ohne-AZ

DRsp Nr. 2013/80016

Finanzämter starten Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2012 Versicherer und Arbeitgeber müssen Angaben an die Steuerverwaltung bis Ende Februar 2013 übermitteln

Die Finanzämter starten wie im Vorjahr Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2012. Bis zum 28.Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung einzureichen. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Durch die direkte Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung wird die Steuerveranlagung vereinfacht und Rückfragen der Finanzverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger reduziert.