In Bezug auf den Erlass vom 02.01.2003 - S 2334 A - 02-001-07 - 443 - sind Zweifelsfragen vorgetragen worden, die den Geltungsbereich der Regelung betreffen.
Zur Klarstellung hat das FinMin Rheinland-Pfalz daher auf das Folgende hingewiesen:
Gegenstand des Bezugserlasses sind die steuerlichen Auswirkungen der Neuregelung der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen durch die Vierzehnte Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung (
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