In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Abs. 2 EStG ist für die Erhebung der Kirchensteuer in Rheinland-Pfalz der Erlass vom 17.11.2006 - S 2447 - 99-001-07 - 441(BStBl 2006 I S. 716) zur Erhebung der Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer nach Maßgabe der §§ 40, 40a Abs. 1, 2a und 3 und 40b EStG entsprechend anzuwenden.
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