Das Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 wird nach hier vorliegenden Informationen am Montag, 18. Dezember 2006 verkündet werden (BGBl 2006 I S.
Damit sind Gebühren nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO für alle Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu erheben, die ab dem 19. Dezember 2006 bei der zuständigen Finanzbehörde eingehen (vgl. BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2006 -
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