Der im Bezugserl. wiedergegebene Beschl. der ErbSt-Referenten der obersten FinBeh der Länder zur schenkungsteuerlichen Beurteilung einer unter Vorbehaltsnießbrauch stehenden Grundstücksübertragung hat zu Mißverständnissen geführt.
Durch diesen Beschl. sollte nicht die Rechtsprechung des BFH in Zweifel gezogen werden, nach der eine schenkungsteuerlich anzuerkennende Zuwendung auch dann vorliegen kann, wenn das wirtschaftliche Eigentum an dem Grundstück bei dem Schenker verbleibt (BFH-Urt. v. 22. 9. 1982,BStBl 1983 II S. 179, und v. 13. 9. 1989, BStBl II S. 1034). Die Vereinbarung des Vorbehaltsnießbrauchs sowie der üblicherweise damit verbundenen Regelungen stellt für sich allein keinen Grund dar, die Grundstücksübertragung schenkungsteuerlich nicht anzuerkennen. Erst bei Hinzutreten weiterer erheblicher Eigentumsbeschränkungen wird der Frage nachzugehen sein, ob eine Schenkung wirksam ausgeführt ist.
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