Durch Artikel
Ab Kalenderjahr 2004 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
Belegung mit | ||||
einem Beschäftigten | zwei Beschäftigten | drei Beschäftigten | mehr als drei Beschäftigten | |
Angehörige der Besoldungsgruppe A 7 und höher | 147,90 Euro | 78,30 Euro | 60,90 Euro | 43,50 Euro |
Beamtenanwärter | 121,80 Euro | 52,20 Euro | 34,80 Euro | 17,40 Euro |
Aufgrund der unterschiedlichen Belegungsverhältnisse ist es nicht möglich, einheitliche Sachbezugswerte für die einzelnen Dienstgrade oder Dienstgradgruppen festzusetzen.
Die angegebenen Werte sind Monatsbeträge. Für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel des Monatsbetrags zugrunde zu legen. Bei entgeltlicher Gestellung einer Unterkunft ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem maßgebenden Wert und dem tatsächlichen Entgelt zu versteuern.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|