FinMin Sachsen - Erlass vom 22.11.2002
35 - S 3844 - 29/12-66899

FinMin Sachsen - Erlass vom 22.11.2002 (35 - S 3844 - 29/12-66899) - DRsp Nr. 2008/83548

FinMin Sachsen, Erlass vom 22.11.2002 - Aktenzeichen 35 - S 3844 - 29/12-66899

DRsp Nr. 2008/83548

ErbStG Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl I S. 3322 und BStBl I S. 820) sind die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und die einzelnen Fachgesetze für eine elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung geöffnet worden. Nach § 87 a Abs. 3 AO kann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für Anträge, Erklärungen oder Übermittlungen an die Finanzbehörde durch die elektronische Übermittlungsform (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) ersetzt werden, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist.

Für das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ergeben sich gemäß Artikel 27 des o. a. Gesetzes die folgenden Änderungen:

  • In § 30 Abs. 1, § 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 sowie § 34 Abs. 1 wird nach dem Wort „Finanzamt” jeweils das Wort „schriftlich” eingefügt.

  • § 37 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

    „(1) Auf Erwerbe, für die die Steuer vor dem 28. August 2002 entstanden ist, finden die Vorschriften dieses Gesetzes in seiner bis zum Ablauf des 27. August 2002 geltenden Fassung weiter Anwendung.”

Außerdem ist die gemäß-Artikel-34 des o. a. Gesetzes wie folgt geändert worden: