Mit Erl. v. 18.3.1998 S 0166 wurde das von der TEBA Kreditbank GmbH & Co. KG vorgeschlagene Verfahren zur Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen zur Kenntnis gegeben. Wegen des Verstoßes gegen § 46 Abs. 4 Satz 2 AO lehnten die obersten FinBeh des Bundes und der Länder das vorgeschlagene Verfahren jedoch ab.
Mit den als Anlage (Anlage nicht mit abgedruckt) beigefügten, mit BMF-Schreiben v. 1.4.1998 -
Danach beabsichtigt das Kreditinstitut, Einkommensteuererstattungsansprüche wie folgt zu finanzieren:
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