FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 16.07.1996
S 7175

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 16.07.1996 (S 7175) - DRsp Nr. 2008/91870

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 16.07.1996 - Aktenzeichen S 7175

DRsp Nr. 2008/91870

§ 4 Nr. 16 UStG Behandlung der Nutzung medizinisch-technischer Großgeräte

Nach § 4 Nr. 16 UStG sind bestimmte, mit dem Betrieb der in Buchst. a bis e genannten Einrichtungen, eng verbundene Umsätze unter weiteren Voraussetzungen von den USt zu befreien. Nach Abschn. 100 Abs. 2 Nr. 7 UStR gehört zu den eng verbundenen Umsätzen auch die Überlassung von medizinisch-technischen Großgeräten der Krankenhäuser an angestellte Ärzte. Die Richtlinienanweisung ist durch die UStR 1996 v. 7. 12. 1995 geändert worden. Danach ist nun auch die Überlassung der medizinisch-technischen Großgeräte an niedergelassene Ärzte und an andere Krankenhäuser als ein mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundener Umsatz anzusehen. Diese Ergänzung beruht auf dem Ergebnis der Erörterung in der Sitzung USt II/95 zu TOP 11 (TFM-Erl. v. 31. 8. 1995 S 7520 A), sowie auf einer Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit.

Es ist gefragt worden, ob die Gestellung von medizinischen Hilfspersonal anläßlich der Nutzungsüberlassung medizinisch-technischer Großgeräte ebenfalls umsatzsteuerfrei behandelt werden kann.

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder ist hierzu folgende Auffassung zu vertreten: