FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 17.10.2002
41 - S 0338 - 9

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 17.10.2002 (41 - S 0338 - 9) - DRsp Nr. 2008/81025

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 17.10.2002 - Aktenzeichen 41 - S 0338 - 9

DRsp Nr. 2008/81025

§ 165 AO Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO); Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung ; Fin Min Sachsen-Anhalt mit Erlass vom 04. August 1999

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschlüssen vom 29. April 2002 - 2 BvR 284/99 und 2 BvR 574/99 - zwei wegen der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erhobene Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Weitere Verfassungsbeschwerden in dieser Angelegenheit sind hier nicht bekannt.

Es besteht daher kein Anlass mehr, Einspruchsverfahren, in denen die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der Kapitaleinkünfte geltend gemacht wird, ruhen zu lassen.