Für den Veranlagungszeitraum 2003 werden im Wesentlichen die gleichen Vordrucke wie für das Vorjahr verwendet.
Gegenüber den Vordrucken für das Vorjahr sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zu verzeichnen:
Die öffentliche Aufforderung wurde auf den Veranlagungs- / Feststellungszeitraum 2003 fortgeschrieben und an die aktuelle Rechtslage angepasst.
Abschn. E I. der öffentlichen Aufforderung berücksichtigt die Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch Art. 5 des Kleinunternehmerförderungsgesetzes vom 31. Juli 2003 (BGBl 2003 I S.
Durch Art. 8 Nr. 7 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BStBl 2003 I S. 3) wurde § 35 a EStG neu eingeführt, der Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder bei Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen vorsieht. Aufgrund der hierfür benötigten Abfragen (vgl. die neuen Zeilen 40 bis 50) wurde die Seite 2 des Vordrucks neu gestaltet.
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