Die Lieferung und die Vermietung von Gehhilfe-Rollatoren unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 i. V. m. Nr. 52 Buchst. b der Anlage 2 zum UStG (vgl. BMF-Schreiben vom 11. August 2011, BStBl 2011 I S. 824). Es ist gefragt worden, ob die für die Rollatorenproduktion verwendeten Materialien Einfluss auf die umsatzsteuerliche Beurteilung haben.
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