Bei Vermögensverwaltungsverträgen von Banken mit Privatkunden wird in der Regel nur eine Anlagestrategie festgelegt. Die Bank kauft und verkauft anschließend im Rahmen dieser Anlagestrategie die Wertpapiere des Kunden ohne vorherige Weisung und im eigenen Ermessen, um eine bestmögliche Vermögensverwaltung zu erreichen. Sie erbringt damit eine einheitliche, gem. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG umsatzsteuerpflichtige Leistung.
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